8Vx-FL17 Begutachtung 19.3 Ansaugung in Schein übernehmen?

nuts

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Tach, bei mir steht eine kleine Änderung im Schein an und ich werde einen neuen bekommen.
Bei mir würde ebenfalls eine Ansaugung nach 19.3 abgenommen und ich führe den Nachweis
aktuell im Fahrzeug mit. Überlege nun diese ebenfalls mit in den Schein übernehmen zu lassen.
Ich hab es bis jetzt eigentlich nur wegen evtl. Rückbau nicht auf der Zulassung gemacht.
Hab es immer so gehalten das was nicht unbedingt in die Papiere muss habe ich auch nicht übernehmen lassen und lieber die Unterlagen mitgeführt.
Gäbe es Nachteile wenn die Ansaugung im Schein mit übernommen wäre?
Wird das was im Schein steht beim Audi Service/Garantiefall irgendwie registriert?
 
Servus,
sollte die Eintragung nicht unverzüglich nach Abnahme in den Fahrzeugschein eingetragen werden?
Bei mir war es bei Spurverbreiterungen nach 19.3 jedenfalls so.
Habe mir dann damit einige Monate Zeit gelassen, was der Behörde gar nicht gefallen hat.
Nur mit viel bitte, bitte und Engelszungen haben die es doch noch nachgeholt.
Hätten sie es damals nicht gemacht, wäre ich gezwungen gewesen nochmals "vor zu fahren".
Zu Deiner Frage.
Ich denke, dass es für den Erhalt der Garantie besser wäre, wenn nichts von der Ansaugung im Schein stehen würde.
Was man nicht weiß, macht einen nicht heiß.
Jeder Händler verhält sich da womöglich anders.
Der eine ist kundenorientiert und hält still.
Der andere möchte sich profilieren und ist link.
Schnell den Schein eingescannt und ab damit zu Audi.
Wie gesagt, besser ist kein Eintrag im Schein. :biggrinn:
Eine ABE ist für so etwas idealer.
 
Die Papiere müssen auf jeen Fall aktualisiert werden, bei uns im Landkreis sind die da mitlerweile recht ekelhaft.
Spätestens bei der nächsten HU schaust du dann in die Röhre.

Ich hatte den Fall mal mit meinem Winterauto. Wollte HU machen lassen, auch nicht das erste mal mit nicht aktualisierten Papieren, diese wurde mit dann aber verweigert.
Grund Papiere nicht aktuell. Auf meine Anmerkunge, dass das doch beim letzten Mal auch ging, wurde mir beim TÜV gesagt, dass die Polizei recht unzufrieden gewesen wäre.
Viele hätten bei denen was abnehmen lassen und nur den Zettel mitgeführt, jedoch nicht die Papiere aktualisiert. Und die Polizei hätte sich dann bei ihnen wieder beschwert.
Naja, ab zum LRA Papiere aktualisieren, wenn das so einfach wäre.
Neue Papiere gibts nur mit gültiger HU. :boymarionette:
Nach langem Hin und Her hab ich dann ohne TÜV neue Papieren vom Amt bekommen. Laut TÜV sollte ich dann auch gleich beim LRA meine Plakette bekommen, nix, die gibts nur beim TÜV. Also wieder dahin. :duckundweg:

Also ich bin geheilt nach der Geschichte. :jc_doubleup:
 
Es gibt in einigen Fällen auch Gutachten, in denen steht "Eintragung bei der nächsten Beschäftigung mit den Fahrzeugpapieren". Das wäre z.B. eine Um-, An- oder Abmeldung. In dem Fall muss man nicht sofort hin und kann mit Gutachten und Abnahmebericht im Auto fahren.
 
Richtig und genauso ist es auch bei der Eventuri. Die muss eben nicht direkt eingetragen werden, würde ich auch nicht machen :10hallo2:
 
Ravenous said:
Es gibt in einigen Fällen auch Gutachten, in denen steht "Eintragung bei der nächsten Beschäftigung mit den Fahrzeugpapieren". Das wäre z.B. eine Um-, An- oder Abmeldung. In dem Fall muss man nicht sofort hin und kann mit Gutachten und Abnahmebericht im Auto fahren.

Sowohl bei Fahrwerk, Spurverbreiterung als auch Eventuri steht bei mir das Gleiche auf dem Bogen...und habe deswegen auch in der Kontrolle noch nie eine Rückfrage bekommen

Frank
 
Ob und wie schnell man etwas in die Papiere übernehmen muss steht bei 19.3 im Gutachten bzw. hat der Prüfer hier das Wort.
Meine Ansaugung z.b. hat die Dekra abgenommen und den Wisch muss ich lediglich mitführen und bei Kontrolle oder HU vorzeigen.
Zitat: "Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist NICHT vorgeschrieben aber möglich"
Meine Fahrwerk/Radkomibi wurde beim TÜV abgenommen und müsste unverzüglich in die Papiere übernommen werden.
Wie ich schon geschrieben habe, hatte es bis jetzt immer so gehandhabt nur was unbedingt nötig war in die Papiere zu überführen.
Schöner wäre es natürlich alles auf dem Schein stehen zu haben, nur frag ich mich ob es dadurch wirklich einen Nachteil gibt.
Meinem Serviceberater kann ich ja sagen er soll die zweite Seite vom Schein nicht für seine Unterlagen kopieren, braucht er normal ja auch
nicht was dort vermerkt ist. Oder hat Audi im Garantiefall das Recht den Schein einzusehen ?!?
 
Wenn es nicht erforderlich ist würde ich auf keinen Fall die Ansaugung eintragen.
Beim kleinen Garantiefall oder gar kapitalen Motorschaden, der mit wahrscheinlicher Sicherheit
nichts mit der Ansaugung zu tun hat, bin ich mir sicher, dass Ingolstadt Deine Garantieansprüche streichen wird!!!
Ist doch auch nachvollziehbar.
Deshalb vorm Werkstattbesuch OEM Teil rein und alles ist gut.
Jeder sucht nur einen Grund um Unannehmlichkeiten und Kosten zu sparen.
Würde ich ebenfalls so machen.
Ohne Eintragung fährst Du legitim und zugleich inkognito. :jc_doubleup:
Wo gibt's das denn heute noch?!
 
So aus der Sicht hab ich es auch immer gesehen, deine Aussage bestätigt mich an der Stelle.
Dann fahre ich damit wohl am besten :88n:
Danke.
 
Klar, wenn das bei Euch kein Problem ist, dann würd ich das auch so handhaben.
Nur ich bekomm dann wieder keine HU. :boys_0136:
 
euro9999 said:
Klar, wenn das bei Euch kein Problem ist, dann würd ich das auch so handhaben.
Nur ich bekomm dann wieder keine HU. :boys_0136:


Da stimmt etwas nicht.
Wenn es eine 19/3 ist, muss die nicht umgetragen werden und du bekommst auch immer deine HU

Wenn es eine 19/2 (Einzelabnahme) ist, dann musst du es umschreiben lassen, da die Betriebserlaubnis erloschen ist und erst nach Umschreibung, mit Ausstellung des neuen Fahrzeugscheins wieder erteilt wird.
Da bekommst du auch keine HU.
 
Marcel R said:
euro9999 said:
Klar, wenn das bei Euch kein Problem ist, dann würd ich das auch so handhaben.
Nur ich bekomm dann wieder keine HU. :boys_0136:


Da stimmt etwas nicht.
Wenn es eine 19/3 ist, muss die nicht umgetragen werden und du bekommst auch immer deine HU

Wenn es eine 19/2 (Einzelabnahme) ist, dann musst du es umschreiben lassen, da die Betriebserlaubnis erloschen ist und erst nach Umschreibung, mit Ausstellung des neuen Fahrzeugscheins wieder erteilt wird.
Da bekommst du auch keine HU.

Ahhh, stimmt, da hast du natürlich recht. Das waren Felgen, Fahrwerk und Spurverbreiterung in Kombination. Mein Fehler. :aufgeben:
 
Ich bekomme nächste Woche mein V3 eingebaut. Die Zubehörfelgen und Distanzscheiben müssen dann ja mit einer Einzelabnahme eingetragen werden.
Brauche ich den Fahrzeugbrief bei der Zulassungsstelle? Oder reicht der Schein?
Die Felgen und Distanzscheiben wurden mit Serienfahrwerk schon letztes Jahr eingetragen und stehen im Brief und Schein. Jetzt kommt halt das Fahrwerk noch rein.
 
Wenn du so papnasen hast wie bei uns, dann brauchst du auch den Brief :boyaufdenkopf:
Bei mir haben sie das letzte mal sogar einen neuen Brief ausgestellt, weil...Keine Ahnung...axschlöcher... (war aber auch nicht persönlich da)
 
Bei mir wollten sie auch den Brief vorgelegt haben, denke das ist Standard :biggrinn:
 
KW-V3 in Verbindung mit OZ sowie Serienfelgen, Eintragung (bzw. eine neu ausgestellte Zulassung Teil 1) nur in die Zulassungsbescheinigung Teil1, Zulassungsbescheinigung Teil2 (Brief) war nicht notwendig und musste auch nicht vorgelegt werden. Saarland, LK St.Wendel
 
Ich hab mal die Zulassungsstelle (Hessen) angeschrieben. Sie meinten, dass ich den Brief nicht brauche. Was mich wundert, da die Motec mit Distanzscheiben und Serienfahrwerk damals in Brief und Schein eingetragen wurden.
Vielleicht liegt es im Ermessen des Sachbearbeiters....sehr fragwürdig.:boys_0137:
 
Also eingetragen wurde bei mir das KW mit Felgen auch nur im Schein. Die wollten den Brief um sicherzugehen, dass ich berechtigt bin, das machen zu lassen :boys_0137:
 
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