Fahrerfluchtunterstellung: Auslesen der letzten Fahrzeugbewegung

rin

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RS3/8VS FL2017
Nein
Frohes neues Jahr liebe Leute,

Ich habe ein Problem.
Die Polizei unterstellt mir, dass mein RS3 8V (vor FL) in meiner Farbe und meinem Kennzeichen ein anderes KFZ touchiert haben soll und nicht gehalten hat. Zum fraglichen Zeitpunkt stand der Wagen eiskalt in der Garage, weil seit Tagen nicht bewegt.

Nun die Frage: Kennt jemand von Euch eine Möglichkeit dem Navi, ESP, ABS oder ECU zu entlocken wann der Wagen zuletzt gefahren wurde? Das ABS z.B. sendet einen solchen Wert auf CAN Msg. 0x520 allerdings nur maximal für 36h. Diese Zeit ist jedoch schon verstrichen. Für Ideen wäre ich Euch sehr dankbar. Auch wenn mir das Vergehen nicht bewiesen werden kann, möchte ich gerne auch kein Fahrtenbuch führen müssen.

Viele Grüße,
Rainer
 
ist es nicht umgekehrt, dass die Polizei beweisen muss dass Du, oder zu zumindest Dein Fahrzeug, zum fraglichen Zeitpunkt in die Touchierung verwickelt gewesen ist ?
 
Grundsätzlich ist es so, dass man dir die Fahrerflucht nachweisen muss.
Hat man denn schon Beweise an deinem Fahrzeug gesichert?
Fotos gemacht? Fahrzeug mit Spurfixfolie angeklebt? Sind Beschädigungen an Deinem Fahrzeug an der entsprechenden Stelle vorhanden?
Wenn man natürlich schon dein Kennzeichen vorliegen hat, muss es auch einen Zeugen geben..... und da hat man schon einen Beweis, der schon nicht von der Band zu weisen ist...
Hast du denn einen Zeugen, der bestätigt, wo du warst?
 
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Dafür gibt es kein Fahrtenbuch! Hier geht es um einen Straftatbestand, dh wenn dir eine Beteiligung nicht nachgewiesen werden kann, wird das Verfahren eingestellt. Das Führen eines Fahrtenbuchs kann dir nicht auferlegt werden, wenn nicht die Beteiligung deines Autos feststeht.
 
Hallo Rainer,
beim 8P gibt es im Messwerkblock 100 des Motorsteuergerätes eine Zeitangabe seit letztem Motorstart. Vielleicht gibt es das beim 8V auch.
Gruß ruebow
 
Wie zuvor bereits geschrieben, die Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft [Polizeibeamte] müssen dir die Tat nachweisen. Dazu gehört allerdings auch, dass be-und entlastende Beweise zu erheben sind. Nach deiner Schilderung soll es eine Berührung mit deinem Fahrzeug gegeben haben. Das wäre eindeutig nahweisbar. Auch, wenn es vermeintlich nicht so ist, wird auch hier der Grundsatz der Verhältnismäßigkei angewandt, soll heißen wenn es keinen großen Sachschaden oder gar Personenschaden gab werden sich die Ermittlungen eher in Grenzen halten.
 
Über was unterhalten wir uns hier eigentlich ? Wenn du ein anderes Fahrzeug mit deinem Auto beschädigt haben sollst wird das wohl kaum ohne eine Beschädigung an deinem eigenen Auto möglich sein. Insofern verwirrt mich die Frage nach dem letzten bewegen deines Autos dann doch etwas...
 
Über was unterhalten wir uns hier eigentlich ? Wenn du ein anderes Fahrzeug mit deinem Auto beschädigt haben sollst wird das wohl kaum ohne eine Beschädigung an deinem eigenen Auto möglich sein. Insofern verwirrt mich die Frage nach dem letzten bewegen deines Autos dann doch etwas...
Genau so isses! 👍
 
Das stimmt allerdings, zumal von ihm wenig Interesse zu bestehen scheint.
 
Über was unterhalten wir uns hier eigentlich ? Wenn du ein anderes Fahrzeug mit deinem Auto beschädigt haben sollst wird das wohl kaum ohne eine Beschädigung an deinem eigenen Auto möglich sein. Insofern verwirrt mich die Frage nach dem letzten bewegen deines Autos dann doch etwas...
Er kann auch einen Verkehrsunfall verursacht haben, ohne dass es zu einer Berührung gekommen ist...
Aber ich denke, dass macht so keinen Sinn, ohne dass sich der Rainer mal dazu einlässt. Sind sonst alles Spekulationen
 
Das stimmt allerdings, zumal von ihm wenig Interesse zu bestehen scheint.

Er war seit gestern nicht mehr hier im Forum, gibt halt auch Leute die nicht stündlich hier unterwegs sind 😁
Also warten wir einfach mal ab ob er da noch was ergänzt, wenn nicht sollten wir die Spekulationen erstmal aufschieben.

Und das speichern von Daten sollte ein Sachverständiger oder Meister einer Werkstatt vornehmen, wenn du da einfach ein Screenshot machst ist das vielleicht für eine eventuelle Verhandlung nicht brauchbar. Dieses würde ich vorher rechtlich mal abklären.
 
Die Motorsteuergeräte speichern Ereignisse immer in Zyklen, wobei mit Zyklus immer ein aktivieren der Zündung des Fahrzeugs gemeint ist. Diese Daten kann man auslesen, sollte es hart auf hart kommen. Schließlich weiß dein Auto ja auch nach wochenlangen rumstehen, wann der nächste Ölwechsel kommt. Zudem wird auch die Laufleistung beim Zündungswechsel mit einem Zeitstempel versehen. Eventuell kommt man auch da dran. Das Navi-GPS sollte nach 10min Zündung aus einschlafen, außer du hast diese GPS-Ortung mit Diebstahlschutz. Mit der müsste man es sogar recht einfach nachweisen können.
 
Trotz allem würde ich mir bei dem Tatvorwurf nen Anwalt nehmen und da nix auf eigene Faust regeln wollen. Vor allem wenn da Daten ausgelesen werden sollte das auch von jemanden gemacht werden, der sollte es vor Gericht gehen, auch als entsprechend Sachkundige Person akzeptiert wird.
 
Er kann auch einen Verkehrsunfall verursacht haben, ohne dass es zu einer Berührung gekommen ist...

Er schieb doch er solle jemanden touchiert haben. Nach meinem Verständnis kann man niemanden berührungslos touchieren?! Bissle tot oder bissle schwanger geht mMn nicht 🤷‍♂️
 
ist es nicht umgekehrt, dass die Polizei beweisen muss dass Du, oder zu zumindest Dein Fahrzeug, zum fraglichen Zeitpunkt in die Touchierung verwickelt gewesen ist ?
Es gab 2 Zeugen, die angeblich mein Fahrzeug gesehen haben.
 
Vielen Dank für die rege Rückmeldung und entschuldigt, dass ich mich nicht füher melde. Ich hatte angenommen eine E-mail- Benachrichtigung zu bekommen, aber wenn man das nicht einstellt .... sorry, das war doof.
 
Grundsätzlich ist es so, dass man dir die Fahrerflucht nachweisen muss.
Hat man denn schon Beweise an deinem Fahrzeug gesichert?
Fotos gemacht? Fahrzeug mit Spurfixfolie angeklebt? Sind Beschädigungen an Deinem Fahrzeug an der entsprechenden Stelle vorhanden?
Wenn man natürlich schon dein Kennzeichen vorliegen hat, muss es auch einen Zeugen geben..... und da hat man schon einen Beweis, der schon nicht von der Band zu weisen ist...
Hast du denn einen Zeugen, der bestätigt, wo du warst?
Nein, dummerweise hat sich die Polizei das Fahrzeug noch nicht angeschaut, weil sie zunächst am Firmensitz gelandet sind und dort niemanden angetroffen haben der sagen konnte oder wollte wer das KFZ fährt. Nun bin ich mit einem Anwalt in regen Kontakt mit der Polizei und versuche einen Besichtgungstermin abzuklären. Aber, ich bin fein raus. Habe Zeugen, dass ich zur fraglichen Zeit daheim war, aber es fällt schwer das KFZ zu entlasten. Laut Polizei soll ein Spiegel touchiert worden sein aber ich weis nicht welcher. Ein Spiegel bei mir hat auch einen Altschaden.
 
Die Motorsteuergeräte speichern Ereignisse immer in Zyklen, wobei mit Zyklus immer ein aktivieren der Zündung des Fahrzeugs gemeint ist. Diese Daten kann man auslesen, sollte es hart auf hart kommen. Schließlich weiß dein Auto ja auch nach wochenlangen rumstehen, wann der nächste Ölwechsel kommt. Zudem wird auch die Laufleistung beim Zündungswechsel mit einem Zeitstempel versehen. Eventuell kommt man auch da dran. Das Navi-GPS sollte nach 10min Zündung aus einschlafen, außer du hast diese GPS-Ortung mit Diebstahlschutz. Mit der müsste man es sogar recht einfach nachweisen können.
Super, vielen Dank, das werde ich mal checken lassen.
 
Trotz allem würde ich mir bei dem Tatvorwurf nen Anwalt nehmen und da nix auf eigene Faust regeln wollen. Vor allem wenn da Daten ausgelesen werden sollte das auch von jemanden gemacht werden, der sollte es vor Gericht gehen, auch als entsprechend Sachkundige Person akzeptiert wird.
Danke für den Rat, Anwalt ist am Start und mit einem Sachverständigen bin ich in Kontakt.
 
Wie zuvor bereits geschrieben, die Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft [Polizeibeamte] müssen dir die Tat nachweisen. Dazu gehört allerdings auch, dass be-und entlastende Beweise zu erheben sind. Nach deiner Schilderung soll es eine Berührung mit deinem Fahrzeug gegeben haben. Das wäre eindeutig nahweisbar. Auch, wenn es vermeintlich nicht so ist, wird auch hier der Grundsatz der Verhältnismäßigkei angewandt, soll heißen wenn es keinen großen Sachschaden oder gar Personenschaden gab werden sich die Ermittlungen eher in Grenzen halten.
Danke Tische, ich bin mir leider über den Umfang der Beschädigungen am beschädigten KFZ nicht sicher, vermute aber auch, dass es sich um einen kleineren Schaden handelt.
 
Das stimmt allerdings, zumal von ihm wenig Interesse zu bestehen scheint.
Ja sorry, da ich keine E-Mail-Benachrichtigung bekommen habe dachte ich es würde sich keiner für mein Anliegen interessieren. Tu mir Leid.
 
Hallo Rainer,
beim 8P gibt es im Messwerkblock 100 des Motorsteuergerätes eine Zeitangabe seit letztem Motorstart. Vielleicht gibt es das beim 8V auch.
Gruß ruebow
Danke, ich erkundige mich mal ob es den Wert gibt.
 
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