Martin31
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Hallo zusammen,
mich interessiert folgender Sachverhalt: Die meisten (alle?) Gutachten für Felgen basieren auf der jeweiligen Typ Genehmigungsnummer einschl. der zugehörigen kW-Angabe, bspw. wie hier bei den OZ,
Tabelle auf Seite2:
*suche nach Möglichkeit zum Anhängen eines Screenshots...finde ich nicht sorry*
Wenn ein Fahrzeug nun eine Leistungssteigerung eingetragen hat und gegenwärtig Serienräder (Rotoren) fährt und auf andere Räder mit Gutachten wie bspw. oben wechseln möchte,
wie wirkt sich das wohl auf die Eintragung aus?
Bekommt man die Räder trotzdem eingetragen, hatte sowas schonmal jemand?
Der gesunde Menschenverstand sagt ja, ob im Fahrzeugschein nun 30oder40 KW mehr drin stehen sollte in der Realität keinen signifikanten Unterschied machen,
ich kann mir abger vorstellen, dass der Menschenverstand eines TÜV Prüfers sagt "im Gutachten steht für 294KW, sie haben aber mehr im Fahrzeugschein stehen, daher gilt das Gutachten nicht, geht nicht".
Vielleicht etwas speziell, allerdings gibt es ja doch immer mehr Leistungssteigerungen egal in welcher Größenordnung mit TÜV, und sicher fahren davon auch einige keine Serienräder mehr.
Die Reihenfolge der Eintragung dürfte genau genommen ja keinen Unterschied machen, wenn die Räder zuerst eingetragen wurden und es jemand auf die Spitze treibt und ins Gutachten schaut,
ist die Eintragung (ohne "in Kombination") mit einer nachträglich geänderten Leistungsangabe im Fahrzeugschein ja auch nicht mehr korrekt.
Was sagt ihr dazu?
mich interessiert folgender Sachverhalt: Die meisten (alle?) Gutachten für Felgen basieren auf der jeweiligen Typ Genehmigungsnummer einschl. der zugehörigen kW-Angabe, bspw. wie hier bei den OZ,
Tabelle auf Seite2:
*suche nach Möglichkeit zum Anhängen eines Screenshots...finde ich nicht sorry*
Wenn ein Fahrzeug nun eine Leistungssteigerung eingetragen hat und gegenwärtig Serienräder (Rotoren) fährt und auf andere Räder mit Gutachten wie bspw. oben wechseln möchte,
wie wirkt sich das wohl auf die Eintragung aus?
Bekommt man die Räder trotzdem eingetragen, hatte sowas schonmal jemand?
Der gesunde Menschenverstand sagt ja, ob im Fahrzeugschein nun 30oder40 KW mehr drin stehen sollte in der Realität keinen signifikanten Unterschied machen,
ich kann mir abger vorstellen, dass der Menschenverstand eines TÜV Prüfers sagt "im Gutachten steht für 294KW, sie haben aber mehr im Fahrzeugschein stehen, daher gilt das Gutachten nicht, geht nicht".
Vielleicht etwas speziell, allerdings gibt es ja doch immer mehr Leistungssteigerungen egal in welcher Größenordnung mit TÜV, und sicher fahren davon auch einige keine Serienräder mehr.
Die Reihenfolge der Eintragung dürfte genau genommen ja keinen Unterschied machen, wenn die Räder zuerst eingetragen wurden und es jemand auf die Spitze treibt und ins Gutachten schaut,
ist die Eintragung (ohne "in Kombination") mit einer nachträglich geänderten Leistungsangabe im Fahrzeugschein ja auch nicht mehr korrekt.
Was sagt ihr dazu?
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