Felgen TÜV Gutachten mit kW Angaben bei eingetr. Leistungssteigerung

Martin31

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Hallo zusammen,

mich interessiert folgender Sachverhalt: Die meisten (alle?) Gutachten für Felgen basieren auf der jeweiligen Typ Genehmigungsnummer einschl. der zugehörigen kW-Angabe, bspw. wie hier bei den OZ,
Tabelle auf Seite2:

*suche nach Möglichkeit zum Anhängen eines Screenshots...finde ich nicht sorry*

Wenn ein Fahrzeug nun eine Leistungssteigerung eingetragen hat und gegenwärtig Serienräder (Rotoren) fährt und auf andere Räder mit Gutachten wie bspw. oben wechseln möchte,
wie wirkt sich das wohl auf die Eintragung aus?
Bekommt man die Räder trotzdem eingetragen, hatte sowas schonmal jemand?

Der gesunde Menschenverstand sagt ja, ob im Fahrzeugschein nun 30oder40 KW mehr drin stehen sollte in der Realität keinen signifikanten Unterschied machen,
ich kann mir abger vorstellen, dass der Menschenverstand eines TÜV Prüfers sagt "im Gutachten steht für 294KW, sie haben aber mehr im Fahrzeugschein stehen, daher gilt das Gutachten nicht, geht nicht".

Vielleicht etwas speziell, allerdings gibt es ja doch immer mehr Leistungssteigerungen egal in welcher Größenordnung mit TÜV, und sicher fahren davon auch einige keine Serienräder mehr.
Die Reihenfolge der Eintragung dürfte genau genommen ja keinen Unterschied machen, wenn die Räder zuerst eingetragen wurden und es jemand auf die Spitze treibt und ins Gutachten schaut,
ist die Eintragung (ohne "in Kombination") mit einer nachträglich geänderten Leistungsangabe im Fahrzeugschein ja auch nicht mehr korrekt.

Was sagt ihr dazu?
 
Last edited:
Guten Morgen,

ich hatte diesen Fall 2017 bei der Dekra bei der Eintragung der OZ Formula HLT. 2016 erfolgte der Umbau von meinem R32 auf Turbo. Ab Werk ist der Wagen mit 184 Kw eingetragen und mit dem Turboumbau stehen 330 Kw drin.
Der Prüfer war zu damaligen Zeitpunkt realtiv jung und frisch im Geschäft als Prüfer und daher sehr sehr sehr akribisch, was verständlich war. Daher es sich aber an diesen Punkt nicht sicher war, hat er telefonisch Kontakt zu seiner Zentrale aufgneommen um sich dort rückzuversichern. Dieses vorhaben wurde ohne Anstand gestattet und somit wurden die Felgen eingetragen.
 
Vielen Dank für die Info, das klingt schonmal positiv - hoffentlich ist das bei den Prüfern auch allgemeiner Konsenz.
Logisch wäre es zwar, weil die Änderung der kW Angabe in den Papieren sonst diverse andere Gutachten unbrauchbar machen würde - aber bei unserem Behördenschungel weiß man ja nie,
die Argumentation "die/das Gutachten ist für das Serienfahrzeug mit genau der Serien kW Leistung gemacht worden und für alles andere brauchen Sie eine Einzelabnahme, Spezialfestigkeitsprüfung usw usw" wäre in der heutigen Zeit
vermutlich garnicht mal soweit hergeholt.

Würde im Fall der Fälle aber auf jeden Fall dies vorher beim beim jeweiligen TÜVer einmal ansprechen.
 
Hallo,
Ich hatte da keinerlei Probleme, das hat den Prüfer (TÜV Süd) garnicht interessiert.
 
Danke. Ist halt die Frage ob es ihm garnicht aufgefallen war oder ob es einfach OK ist.
Mir ist es die Tage auch eher zufällig aufgefallen als ich in ein Gutachten geschaut hatte.
 
Es kommt immer auf den Prüfer an.
 
Die Gutachten der Felgen beziehen sich doch auf das Serienfahrzeug bzw dessen Bauzustand was Karosserie/ Fahrwerk und Bremsen angeht um sich orientieren zu können. Leistungssteigerungen ändern ja erstmal nichts an der Karosse/Fahrwerk oder Bremsanlage. Das wenn dort Änderungen vorgenommen wurden diese dann in Zusammenhang per §21 bzw §19.2 abgenommen werden müsssen ist ja wieder eine andere Sache.
Anders sieht das dann wieder bei den Freigaben der Reifen aus, die evtl dann der erhöhten V-Max dann nachkommen müssen.
 
Ja, das kann ich durchaus nachvollziehen, sehe ich ja auch so. Aber als "gemeiner" Prüfer, könnte ich mir so eine Argumentation schon vorstellen, dass dann rein formal das Gutachten nicht mehr gilt.
Daher wollte ich mal Erfahrungswerte sammeln :)
Aber klingt ja tendenziell eher nicht so, dass es dabei schon häufiger Probleme gab.
 
Ich hatte hier in Wob richtig Schwierigkeiten die OZ-Felgen nach der Eintragung der Leistungssteigerung abgenommen zu bekommen.
Du solltest dir einen Prüfer suchen, der sich mit Tuning auskennt. Dann läuft das auch.
Ansonsten ist es russisches Roulett.
 
Das Ergebnis von Prüfungen für Eintragungen ist abhängig von der Tagesverfassung der Prüfer.
2014 wurden die OZ UL auf meinem S3 anstandslos abgenommen und eingetragen.
4 Jahre später meint derselbe Prüfer in der selben Prüfstelle, dass die selben Räder auf meinem 2018er S3 nicht abgenommen werden. Auf meine Nachfrage warum kommt nebulöses Geschwafel. Ich sage ihm das diese Räder vorher schon auf dem gleichen Modell eingetragen waren, was er bestreitet "sowas nimmt niemand ab".
Ich wusste ja, dass genau er es war, der es abgenommen hatte. Darauf ließ ich den Akt meines alten S3 ausheben - seine Reaktion war unbeschreiblich als er seinen Namen und seine Unterschrift fand. Natürlich wurden die OZ wieder eingetragen. 😁
 
:-D Herrlich...ja, danke für die Infos - auf jeden Fall dann vorher sich schon einmal erkundigen.
 
Die Gutachten werden doch für das entsprechende Modell erstellt, bzw oft für verschiedene Ausführungen. Um den Rs3 z.b auseinander zu halten mit den unterschiedlichen EG Typgenehmigungen werden eben auch zusätzlich noch die Leistungen angegeben.
Es gibt doch durchaus Felgen die z.b für den 367PS und dem 400PS Mdell plus OPF Modell im geichen Gutachten freigegeben werden. Evtl zwar mit unterschiedlichen Auflagen zum Verbau der Räder aber ansonsten gibt es doch keine Unterschiede also weshalb sollte da dann eine Leistungssteigerung einen Hinderungsgrund dastellen?

Einzig bei erzielen einer höheren als freigegebenen V Max durch die Leistungssteigerung sollte dann der Last und geschwindigkeitsindex beachtet werden.
 
Einzig bei erzielen einer höheren als freigegebenen V Max durch die Leistungssteigerung sollte dann der Last und geschwindigkeitsindex beachtet werden.

Der ist aber für die Felge unerheblich, gilt nur für den Reifen.

Die Eintragung als solches ist überhaupt kein Problem, allerdings eben keine §19/3 mehr, sondern eine §19/2.
Die darf dann halt auch nicht jeder machen.
 
Scheint als hätte ich dieses Problem nun auch. TÜV sagt "kann doch nicht prüfen ob die Felgen auch mit 500 PS funktionieren! :vordiewandrenn:" - Tomason TN25. Kennt jemand nen schönen Satz fürn Sommer wo keine KW drin stehen oder gibts sowas net? Meine Fresse....:aaaah:
 
Last edited:
Servus,
am Besten immer erst die Reifen/Felgen eintragen, und auf ewig behalten....
Dann erst die Leistungssteigerung. (oder Leistungssteigerung vergessen einzutragen) ;)

Bei mir war das auch der Fall. Wollte mal wieder die Felgen wechseln. Beim Gutachten der ATS Racelight stand drinnen, sinngemäß: gilt für den TTRS mit 250kW. Da mein TT (Leistung gesteigert) eingetragen hat 290kW, gilt das Gutachten nicht. Peng! Keine Eintragung, da 290kW nicht im Guachten aufgeführt!
Guggste dumm aus der Wäsche.

In dem Fall hilft es, einen zu kennen, der einen kennt, der abends bei nem Bier statt Mopedreifen mal eben die Felgen fürn TT "legalisiert" . :cool:
 
Also ich hab da noch eine Eintragung von den Tomason TN25. Steht halt noch nicht im Fahrzeugschein. Aber abgenommen worden sind die vorher in Kombination mit meiner Tieferlegung und den Spurplatten. Könnte also jetzt so tun, als wäre nie was gewesen und zur Zulassungsstelle gehen oder? :boys_lol:
Allerdings nur mit 235/35er Reifen. Mit 525 PS wären wahrscheinlich die 255er vorne besser, deshalb wollte ich das Thema nochmal angehen*.
 
Allerdings nur mit 235/35er Reifen. Mit 525 PS wären wahrscheinlich die 255er vorne besser, deshalb wollte ich das Thema nochmal angehen*.
Warum das denn? gibt einige die 235er bei 600 und mehr Ps fahren. Und ich versteh immer noch nicht was sch der TÜv bei der Kw Zahl anstellt was die Felgen angeht. Die dient doch nur für die Zuordnung des Gutachtens zum entsprechenden Grundmodells. Dann dürfte kein getuntes Fahrzeug mehr auf irgendeiner Felge rumfahren, selbst die Serienfelgen wären dann Illegal.
 
Bei Serienfelgen oder Bremsen gibt es wohl eine Freigabe des Herstellers bis zu xxx Ps, ich hab an meinem 7er Golf Gti die Leistungssteigerung eintragen lassen, der Rest vom Auto war Serie, er hat sich dann das Gutachten genommen und ist ins Büro, als er zurück kam meinte er nur liegt noch in der Toleranz des Herstellers 🤷🏻‍♀️
 
Bei mir wurde im Prüfbericht vom Tüv bemerkt, das vorausgehende Änderungen berücksichtigt wurden sprich KW V3 in Verbindung mit 235/30 20 und OZ Leggera hlt 8,5x20
 
Bei mir wurde im Prüfbericht vom Tüv bemerkt, das vorausgehende Änderungen berücksichtigt wurden sprich KW V3 in Verbindung mit 235/30 20 und OZ Leggera hlt 8,5x20
Ja hier witzige Geschichte...ich als "leichtsinniger Leie" hatte keine Ahnung das ich die Felgen/Federn/Platten Abnahme auch in den Fahrzeugschein eintragen musste.
Dachte immer, ajo ab zum TÜV, Wisch abholen, fertig.
Erst nach meiner Leistungssteigerung is mir aufgefallen, das ich quasi den selben Wisch vom TÜV für die Tomason bekommen hatte. Dann dachte ich mir so .. hmm.. lesen wir doch mal..."Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist unverzüglich vorzunehmen" , oh das steht ja auch bei meiner anderen Zettelwirtschaft dabei o_O .
Also ehrlich, das hab ich vorher noch nie gemacht, da ist mir wohl jahrelang was entgangen :boys_lol: Deshalb wurde bei mir nichts berücksichtigt, denn es stand ja auch nix im Fahrzeugschein drin xD
Wurde auch mal angehalten, und der Officer hat alles gründlich begutachtet und nichts bemängelt..

Wieso ich die Tomason nicht gleich mit eintragen lassen hab als ich die Leistungssteigerung eintragen lassen hab?
Habe mich durch diverse Foren-posts verängstigen lassen indenen Leute geschrieben haben, die Felgen könnten sich durch die hohe Leistung verziehen und instabil werden.
Also so wie in der Art, wenn man mal nach Kopfschmerzen googlet und bei raus kommt Hirntumor^^
:aaaah:

Aber naja ...der Wisch für meine Tomason mit 235/35 is von 10/2022 also lt. Internet noch gültig ( 18 Monate ). Nächste Woche werde ich mal schauen ob ich es noch zur Zulassungsstelle schaffe.
 
Ja, wenn man doch schon in jüngeren Jahren lesen gelernt hätte :biggrinn::aufgeben::aaaah:

Aber dennoch schön eine ehrliche Aussage zu geben :good:
 
Hallo, ich habe ein etwas anderes Beispiel.

Mein RS3 ist abgelastet (VA). Mit den Reifen darf ich aber nur 250 fahren, da es mit dem Reifen und seiner Traglast (nicht Geschwindigkeitsindex)sonst Probleme gibt…

Gruß Stefan
 
Hallo, ich habe ein etwas anderes Beispiel.

Mein RS3 ist abgelastet (VA). Mit den Reifen darf ich aber nur 250 fahren, da es mit dem Reifen und seiner Traglast (nicht Geschwindigkeitsindex)sonst Probleme gibt…

Gruß Stefan
ist das irgendwo vermerkt?
Aufkleber im Auto? (so wie bei Winterreifen)
Woher weiss ein Fremder Fahrer dies, falls der Wagen mal verliehen wird?
 
Es muss ein Aufkleber angebracht werden, im Sichtbereich
 
ah okay, wieder was gelernt
 
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